
| Empfehlung Installateur | Falls erwünscht Empfehlung durch Erdgas Obersee. | |
| Baubewilligung | Die Bauverwaltung gibt Auskunft, in welchem Fall eine Baubewilligung notwendig ist. | |
| Förderantrag an Gemeinde | Bei einer öffentlichen Förderung ist das entsprechende Formular beim Kanton allenfalls bei der Gemeinde erhältlich. | |
| Förderantrag an Erdgas Obersee | Antragsformular ausfüllen. | |
| Energieliefervertrag | Liefervertrag abschliessen. | |
| Anlage installieren | Installateur führt die Arbeiten aus. | |
| Anlage in Betrieb nehmen | Installateur überprüft den Betrieb. | |
| Offizielle Abnahme | Die Abnahme erfolgt durch die Erdas Obersee oder die Gemeinde (abhängig von einer öffentlichen Förderung). | |
| Auszahlung Förderbeiträge | Erdgas Obersee bezahlt - aufgrund des Antragsformulars - den Förderbeitrag von Fr. 1'500.-- pro Anlage auf das Bank- oder Postkonto des Hausbesitzers ein. | |
| Die Gemeinde bezahlt bei entsprechender Förderung und einem gültigen Antrag den Förderbeitrag nach ihren definierten Richtllinien aus. | ||