
Der Trend zu extrabreiten Gasherden z.T. mit Glühplatten oder starken Wok-Brennern (bis 6,5 kW) erfordert besondere Beachtung einer genügend dimensionierten Abluftleistung (Wärme!).
Der Anschluss G½ und die Inbetriebnahme von Gasapparaten muss unter Beachtung der Vorschriften durch die Gasversorgung oder durch einen konzessionierten Installateur erfolgen. Ausnahme: Geräte mit Erdgas-Stecker.
Vor jedem Gasgerät ist ein gut zugänglicher Abschlusshahnen anzuordnen (unterhalb des Herdes oder in einem angrenzenden Möbelfach). Ausnahme: Erdgas-Steckdose, die vom Installateur installiert werden muss und bereits alle Sicherheitseinrichtungen besitzt.
Die Erdgas-Steckdose hat alle Sicherheitsorgane integriert. Sie sollte je in der Küche (für den Anschluss von Gasherden, ev. Woks), versteckt im Wohnzimmer hinter dem Cheminée (falls jemand keine Asche mehr schaufeln und auf ein Erdgas-Cheminée umsteigen will) und auf Terrasse/Sitzplatz/Balkon (für den Erdgas-Grill) installiert werden.