| Empfehlung Installateur |
Falls erwünscht Empfehlung durch Erdgas Obersee. |
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| Baubewilligung |
Die Bauverwaltung gibt Auskunft, in welchem Fall eine Baubewilligung notwendig ist. |
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| Förderantrag an Gemeinde |
Bei einer öffentlichen Förderung ist das entsprechende Formular beim Kanton allenfalls bei der Gemeinde erhältlich. |
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| Förderantrag an Erdgas Obersee |
Antragsformular ausfüllen. |
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| Energieliefervertrag |
Liefervertrag abschliessen. |
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| Anlage installieren |
Installateur führt die Arbeiten aus. |
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| Anlage in Betrieb nehmen |
Installateur überprüft den Betrieb. |
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| Offizielle Abnahme |
Die Abnahme erfolgt durch die Erdas Obersee oder die Gemeinde (abhängig von einer öffentlichen Förderung). |
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| Auszahlung Förderbeiträge |
Erdgas Obersee bezahlt - aufgrund des Antragsformulars - den Förderbeitrag von Fr. 1'500.-- pro Anlage auf das Bank- oder Postkonto des Hausbesitzers ein. |
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Die Gemeinde bezahlt bei entsprechender Förderung und einem gültigen Antrag den Förderbeitrag nach ihren definierten Richtllinien aus. |
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